


© 1/2017
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Zusätzlich
zu Entwicklungs- und Konstruktionsleistungen bieten wir die
Unterstützung bei
der Konformitätsbewertung von Produkten an.
Dabei wird
die Überprüfung von Produkten auf
Übereinstimmung mit den Anforderungen der EG-Richtlinie des
betreffenden Produktes durchgeführt.
Durch ein
festgelegtes Konformitätsbewertungsverfahren wird
nachgewiesen, dass die in der Richtlinie bzw. den Richtlinien
enthaltenen grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen
eingehalten werden.
Am Ende
der Konformitätsbewertung bestätigt der Hersteller
(in besonderen Fällen auch dessen
Bevollmächtigter), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes
Produkt den
grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller
relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen
konform
ist.
Die
EG-Konformitätserklärung ist Basis für die CE-Kennzeichnung des Produktes.
Konformitätserklärung