Neben den Wohngebäuden haben insbesondere Nichtwohngebäude ein hohes Energieeinsparpotential !
Die EnEV 2009 bis EnEV 2016 sind in Kraft getreten.
Damit steht fest, dass
Nichtwohngebäude nach der DIN
18599 bewertet werden müssen. Dies betrifft sowohl den EnEV-Nachweis
im Baugenehmigungsverfahren als auch die Ausstellung von
Energiebedarfsausweisen für Nichtwohngebäude.
Im
Rahmen der EnEV 2009 ...2016 wird die DIN 18599 zur Berechnung von
Energiebilanzen als Berechnungsgrundlage für öffentlich-rechtliche
Nachweise im Nicht-Wohnbereich verpflichtend.
Die Norm erlaubt mit ihren zehn Teilen die Berechnung des Energiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Näheres dazu unter DIN 18599.
Auch bei der Beantragung von KfW-Zuschüssen und -Krediten sind jetzt Berechnungen nach der DIN 18599 erforderlich.
Die neue Norm ist sehr aufwändig und umfangreich in der Erfassung und Bearbeitung von Projekten, sodass der Gesetzgeber hier eine Beschränkung der Ausstellungsberechtigten auf einen begrenzten Bereich von Fachleuten vorgesehen hat.